Abschlüsse 8 - 10
Am Ende der Klasse 9 wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9) erworben.
| Mindestanforderungen: | - | höchstens ein 'mangelhaft' in Deutsch, Mathematik, Arbeitslehre oder Naturwissenschaften (Biologie, Chemie) und zusätzlich höchstens ein 'mangelhaft' in den sonstigen Fächern |
| - | oder höchstens zwei 'mangelhaft' in den sonstigen Fächern | |
| - | E-Kurse sind nicht erforderlich |
Am Ende der Klasse 10 wird der Sekundarabschluss I erworben. Dieser teilt sich -je nach Leistungen- auf in den Hautschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10), die Fachoberschulreife (FOR) und die Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR Q).
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10):
| Mindestanforderungen: | - | In den Fächern Deutsch, Mathematik, Arbeitslehre (Technik) und Naturwissenschaften (Physik; Chemie) ist maximal ein "mangelhaft" erlaubt. |
| - | In den sonstigen Fächern ist maximal ein "mangelhaft" (zwei bei Ausgleich durch ein anderses Fach) gestattet. | |
| - | E-Kurse sind nicht erforderlich |
Fachoberschulreife (FOR):
| Mindestanforderungen: | - | In zwei E-Kursen und dem Wahlpflichtfach II mindestens "ausreichend" (eine Minderleistung in Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Wahlpflichtbereich I kann durch eine bessere Note in dieser Fächergruppe ausgeglichen werden). |
| - | In den G-Kursen und evtl. weiteren E-Kursen müssen mindestens zwei "befriedigend" gegeben sein, genau so wie zwei andere Fächer mindestens ein "befriedigend" aufweisen müssen. | |
| - | Bei den restlichen Fächern genügt ein "ausreichend". Es ist hierbei eine Minderleistung ("mangelhaft" oder "ungenügend") möglich. |
Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe (FOR Q):
| Mindestanforderungen: | - | In drei E-Kursen und dem Wahlpflichtfach II mindestens "befriedigend" (eine Minderleistung in Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Wahlpflichtbereich I kann durch eine bessere Note in dieser Fächergruppe ausgeglichen werden). |
| - | In den G-Kursen und evtl. weiteren E-Kursen müssen mindestens die Note "gut" gegeben sein. | |
| - | Bei den restlichen Fächern ist ein "befriedigend" Voraussetzung. Es sind hierbei zwei Minderleistungen ("ausreichend") oder eine Minderleistung ("mangelhaft") möglich, wenn diese durch gute Noten ausgeglichen werden können. |
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. November 2009 um 20:53 Uhr



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