16.04.21
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
entsprechend der Empfehlungen des Bürgermeisters und der Bürgermeister aller Städte im Kreis Recklinghausen sowie Landrat Bodo Klimpel bleiben die Schulen – bis auf die Abschlussklassen - zunächst im Distanzunterricht.
Unterricht
• Die Q2, Q1 und die 10ten Klassen werden wie bisher beschult.
• Die Jahrgänge 5, 6, 7, 8, 9 und EF bleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht, d.h. sie erhalten ihren Unterricht digital in der bekannten Form der Videokonferenzen.
Notbetreuung
• Die Regelungen für die Notbetreuung für den 5. und 6. Jahrgang gelten weiterhin. Bitte melden Sie dazu Ihr Kind bei der Klassenleitung an.
Wichtig!
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gelten folgende Verpflichtungen:
• Selbsttestungen der Schüler*innen:
Die Selbsttestungen finden in der Regel montags und mittwochs zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde in der Schule statt. Die Teilnahme an den Tests ist grundsätzlich verpflichtend, denn nur ein negatives Testergebnis erlaubt die Teilnahme am Unterricht.
Ein sogenannter „Bürgertest“ muss zur Dokumentation als Ausdruck von einer anerkannten Teststelle mitgebracht werden.
• Mund-Nasen-Schutz:
Für alle im Schulgebäude befindlichen Menschen gilt weiterhin, dass eine medizinische Maske getragen werden muss (FFP2 oder „OP-Maske“). Für eine ärztlich indizierte Befreiung von der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ein aktuelles Attest entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vor dem Betreten der Schule einzureichen.
Denkt/denken Sie an die Homepage der RPS (www.rps-herten.de): Hier sind alle Neuigkeiten und Regelungen hinterlegt!
Mit herzlichen Grüßen
S. Brzoza, Schulleiterin