Die Gesamtschule kennt keine Erprobungsstufe.
Nicht wenige Kinder sind bisher an einer Realschule oder am Gymnasium angefangen und mussten dann oftmals am Ende des 6. Schuljahres (also nach 2 Jahren Schulzeit) feststellen, dass sie dort nicht bleiben können, weil sie die Erprobungsstufe nicht bestanden haben.
Der sog. Erprobungsstufenerlass zwingt die Eltern bzw. die Kinder dazu, ihr Kind dann an einer Hauptschule (Realschule) anzumelden.
Diese Schüler sind dreifach getroffen:
sie müssen ihren Misserfolg an der Realschule (am Gymnasium) oft über 2 Jahre verkraften, | |
es kommt zu einem weiteren Schulwechsel, | |
es tritt ein zumindest vermeintlicher Prestigeverlust für Kind und Eltern ein. |
Dieses Dilemma kennt die Gesamtschule nicht. Hier können Schüler (mit entsprechenden Leistungen) alle Abschlüsse bekommen, ohne sich im 5. und 6. Schuljahr in einer Erprobungsstufe qualifizieren zu müssen.