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Am Ende der Klasse 9 wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 9  (HA 9) erworben. 

 

Mindestanforderungen:  - höchstens ein 'mangelhaft' in Deutsch und Mathematik und zusätzlich höchstens ein 'mangelhaft' in den sonstigen Fächern
   - oder höchstens zwei 'mangelhaft' in den sonstigen Fächern
   - E-Kurse sind nicht erforderlich

 

 

Am Ende der Klasse 10 wird der mittlere Schulabschluss erworben. Dieser teilt sich -je nach Leistungen- auf in den Hautschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10), die Fachoberschulreife (FOR) und die Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR Q).

 

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10):

Mindestanforderungen:  - In den Fächern Deutsch, Mathematik, Arbeitslehre (Technik) und Naturwissenschaften (Physik; Chemie) ist maximal ein "mangelhaft" erlaubt.
   - In den sonstigen Fächern ist maximal ein "mangelhaft" (zwei bei Ausgleich durch ein anderses Fach) gestattet.
   - E-Kurse sind nicht erforderlich

 

Fachoberschulreife (FOR):

Mindestanforderungen:  - In zwei E-Kursen und dem Wahlpflichtfach I mindestens "ausreichend" (eine Minderleistung in Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Wahlpflichtbereich I kann durch eine bessere Note in dieser Fächergruppe ausgeglichen werden).
  - In den G-Kursen müssen mindestens zwei "befriedigend" gegeben sein, genau so wie zwei andere Fächer mindestens ein "befriedigend" aufweisen müssen.
   - Für weitere E-Kurse genügt ein "ausreichend".
   -

Auch bei den restlichen Fächern genügt ein "ausreichend". Es ist hierbei eine Minderleistung ("mangelhaft" oder "ungenügend") möglich.

 

Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe (FOR Q): 

Mindestanforderungen:  - In drei E-Kursen und dem Wahlpflichtfach I mindestens "befriedigend" (eine Minderleistung in Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Wahlpflichtbereich I kann durch eine bessere Note in dieser Fächergruppe ausgeglichen werden).
   - In dem G-Kurs muss mindestens die Note "gut" gegeben sein. Als E-Kurs reicht ein "befriedigend".
   - Bei den restlichen Fächern ist ein ebenfalls "befriedigend" Voraussetzung. Es sind hierbei zwei Minderleistungen ("ausreichend") oder eine Minderleistung ("mangelhaft") möglich, wenn diese durch gute Noten ausgeglichen werden können.


 

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