09.04.2021
Rosa-Parks-Schule
Gesamtschule der Stadt Herten
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir hoffen, dass Sie und ihr die Osterferien trotz der Einschränkungen genießen konntet und für alle die Erholung im Vordergrund stand. Nun geht die Schule wieder los, allerdings doch wieder anderes als erwartet.
Wie am Donnerstag bereits aus der Presse zu erfahren war, werden die Schulen nach den Osterferien nur wieder für die Abschlussklassen geöffnet, daher gelten bis auf Weiteres folgende Regelungen entsprechend der Schulmail vom 8.4.2021 (19:55 Uhr):
Unterricht Q2 (Regelungen entsprechend der Mail von Frau Antczak am 18.03.2021)
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• Der Unterricht in Nicht-Abiturfächern: Gk Sp, Er, Kr, Ch (nur lor), ZGE findet nicht statt.
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• Alle anderen Kurse finden nach Plan statt. Teilnehmen müssen nur diejenigen Schüler*innen, die das Fach als Abiturfach haben.
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• Aufgrund des augenblicklichen Situation hat das Ministerium zusätzlich verfügt, dass „angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.“ Bitte sprechen Sie bei Bedarf Ihre Beratungslehrerin an.
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• 16.04.2021: Information der der Q2 Stufe ab 13.30 Uhr (Der Nachmittagsunterricht entfällt.):
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Überprüfung der bisherigen und vorläufigen Noten, der Kursbelegung durch die Schüler*innen; Angabe zusätzlich gewünschter Abiturzeugnisdaten (Fächer, Konfession, AGs, etc.); Erhebung der Zukunftspläne.
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Information der Schüler*innen und Schüler über Täuschung, Unregelmäßigkeiten, Mitbringen unerlaubter Hilfsmittel, Regelung bezüglich eines Rücktritts und Versäumnisses.
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Absprachen zu Hospitationsregelung Schüler*innen und Kolleg*innen
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• 22.04.2021: Bekanntgabe der zum Abitur zugelassenen Schüler*innen ab 9.00 Uhr (Der Fachunterricht entfällt).
Unterricht für die weiteren Jahrgänge:
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• Die Q1 und die 10ten Klassen werden in halber Klassenstärke beschult. Die näheren Regelungen dazu werden über die Beratungslehrerin bzw. die Klassenleitungen bekannt gegeben.
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• Die Jahrgänge 5, 6, 7, 8, 9 und EF bleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht, d.h. sie erhalten ihren Unterricht digital in der bekannten Form der Videokonferenzen.
Notbetreuung
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• Die Regelungen für die Notbetreuung für den 5. und 6. Jahrgang gelten weiterhin. Bitte melden Sie dazu Ihr Kind bei der Klassenleitung an. Hier das Anmeldeformular.
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• Es ist nicht möglich, Schüler*innen höher Jahrgänge in die Betreuung aufzunehmen.
Selbsttestung
Die Selbsttestungen der Schüler*innen finden in der Regel montags und mittwochs zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde in der Schule statt.
Die Teilnahme an den Tests ist grundsätzlich verpflichtend, denn nur ein negatives Testergebnis erlaubt die Teilnahme am Unterricht. Das Ministerium hat dazu verfügt: „Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“
Der sogenannte Bürgertest muss zur Dokumentation als Ausdruck mitgebracht werden.
Distanzlernen - zur Erinnerung hier noch einmal die Regeln:
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• Jede Stunde im Stundenplan wird erteilt und die Mitarbeit wird benotet (wie sonst auch). Sollte eine Lehrkraft erkrankt sein, erscheint das Fehlen im Vertretungsplan (DSB). Die Stunden werden nicht vertreten, außer eine Lehrkraft fällt für längere Zeit aus.
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• Der Unterricht findet in der Regel in Form von Videokonferenzen über Microsoft Teams statt.
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• Die Schülerinnen und Schüler werden über den Kalender zu ihrem Unterricht „eingeladen“.
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• Zu Beginn der Stunde wird die Anwesenheit überprüft. Dazu wird die Kamera eingeschaltet.
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• Die Aufgaben in den Stunden müssen nicht ausgedruckt werden, jedoch muss die Lösung über das Modul „Aufgaben“, z.B. als Foto, hochgeladen werden. Nicht alle Lösungen werden jedes Mal im Einzelnen kontrolliert (Stichproben), aber die Lehrkräfte müssen sehen, dass sie bearbeitet worden sind.
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• Bitte beachtet/beachten Sie, dass auch „Online-Lehrkräfte“ mal Feierabend haben. Daher sind die Lehrkräfte in der Regel an den Wochentagen zwischen 8 und 16 Uhr zu erreichen.
Denkt/denken Sie an die Homepage der RPS (www.rps-herten.de): Hier sind alle Neuigkeiten und Regelungen hinterlegt!
Mit herzlichen Grüßen und der Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen
S. Brzoza, Schulleiterin